Gleichschaltung (1933 - 1935)

Profilierung (1936 - 1339)

Kriegseinsatz (1940 - 1945)

An der Universität Greifswald wird beschlossen, die Anzahl der Neuimmatrikulationen jüdischer Studenten auf 0,15% der Studienanfänger herabzusetzen

Der von den Greifswalder Dekanen befürchtete Zuwachs an jüdischen Studenten wurde mit einer Anordnung des Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Ende 1933 unterbunden. Diese legte fest, die Namen der vom Studium ausgeschlossenen jüdischen Studenten allen anderen Universitäten im Reichsgebiet mitzuteilen, insbesondere wenn es sich um sogenannte “überfüllte Berufszweige” handelte. Damit wurde ein Wechsel an eine andere Universität weitestgehend vereitelt. Außerdem belasteten weitere rechtliche Einschränkungen und Diskriminierungen das Studium für Juden. Nach dem neuen Studentenrecht vom 12. April 1933 wurden sie von der Mitgliedschaft in der Deutschen Studentenschaft ausgeschlossen. Von nun an waren ihnen beispielsweise sowohl der Zugang zur Mensa als auch die Vergabe von Wohnheimsplätzen, Gebührenerlassen und Stipendien verwehrt. Die braune Studentenkarte wurde für Juden durch eine gelbe ersetzt. Mit dem Ausschluss aus der Deutschen Studentenschaft und dem andersfarbigen Studentenausweis ergab sich nunmehr die Möglichkeit, “mit Sicherheit alle Nicharier zu erfassen”, wie es der Greifswalder Ausschuss formulierte.