Die Beteiligung der Universität an Medizinverbrechen

1933 wurde die Vorlesung in Rassenhygiene für die Studierenden der Medizin zur Pflicht. Da dies dem Hochschullehrer hohe Einnahmen garantierte, entspannen sich heftige Auseinandersetzungen um die Abhaltung dieser Vorlesung. Den Zuschlag erhielt schließlich der ausgewiesene Rassenhygieniker Günther Just. Nach seinem 1942 angenommenen Ruf nach Würzburg vertraten die übrigen Professoren diese Themen. Mit dem Stralsunder Psychiater Rudolf Pophal fand man schließlich einen Kandidaten, der das inzwischen wenig anerkannte Fach bereitwillig und offensiv im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie lehren wollte. 
Die Leiter der Universitätskliniken bejahten das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und beteiligten sich aktiv an den Sterilisierungen der im Gesetz genannten Personengruppen. Mehrere Professoren gehörten dem Erbgesundheitsgericht und dem Erbgesundheitsobergericht an, wo sie über Zweifelsfälle zu entscheiden hatten. Von den 2403 Sterilisationen, die zwischen 1933 und 1945 an den Kliniken vorgenommen wurden, erfolgten die meisten wegen Schizophrenie. Bei den Sterilisationen wegen „angeborenen Schwachsinns“ wurden die Diagnosen nicht immer mit der gebotenen Sorgfalt erhoben. Außerdem wurden 1944 auch sechs sogenannte Zigeunerinnen sterilisiert, ohne dass es dafür eine gesetzliche oder medizinische Grundlage gab. 
Auch die Nervenklinik war an der Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses beteiligt. Ihre Ärzte fertigten Gutachten für die Verfahren vor den Erbgesundheits- und Erbgesundheitsobergerichten an. Eine unmittelbare Beteiligung der Klinik an der Ermordung von Patienten in den Jahren 1939 bis 1945 konnte aber nicht festgestellt werden. Da die Klinik eine dauerhafte Aufnahme von Patienten nicht leisten konnte, wurden diese entweder nach Hause entlassen oder in Heil- und Pflegeanstalten verlegt – bis 1939 nach Stralsund, danach nach Ueckermünde. Die Stralsunder Anstalt wurde 1939 geräumt und von der SS besetzt, ihre Patienten in der Mehrzahl ermordet. Auch in Ueckermünde wurden nach bisherigem Kenntnisstand im Rahmen der „dezentralen Euthanasie“ systematisch Patienten ermordet. Die Schicksale der nach Ueckermünde verlegten Patienten der Universitätsnervenklinik konnten allerdings nicht geklärt werden, da das AMEOS-Klinikum Ueckermünde die Einsicht in die entsprechenden Akten verweigert. 
Bei den unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg einsetzenden juristischen Untersuchungen zu den NS-Medizinverbrechen geriet die Universität Greifswald ins Visier der Ermittler, weil Kurt Herzberg auch zum Problem der epidemischen Gelbsucht und an einem Grippeimpfstoff geforscht hatte. An den Menschenversuchen in den Konzentrationslagern war Herzberg jedoch nicht beteiligt. Die Universität Straßburg und das Robert-Koch-Institut bildeten für die beabsichtigte Impfstoffentwicklung einen Forschungscluster, in den die Universität Greifswald nicht einbezogen war. Herzberg forschte in Greifswald an Kanarienvögeln und entwickelte unabhängig einen Grippeimpfstoff aus abgetöteten Viren, für den er das Kriegsverdienstkreuz I. Klasse erhielt.