Gleichschaltung (1933 - 1935)

Profilierung (1936 - 1339)

Kriegseinsatz (1940 - 1945)

Der Direktor des Anatomischen Instituts in Greifswald bittet um eine bessere Leichenversorgung für Lehrzwecke

Die Leichenversorgung der Anatomie ging bis in die Weimarer Zeit hinein im Grunde auf die frühneuzeitlichen Freileichen-Privilegien zurück. Sie gestatteten den Anatomien die Nutzung von Körpern hingerichteter Straftäter, die ihnen von den Polizeibehörden übergeben wurden. Allerdings ging die Zahl Hingerichteter in der Weimarer Republik stark zurück; so fand beispielweise 1930 eine einzige Hinrichtung statt. Das änderte sich allerdings dramatisch nach 1933. Insbesondere die so genannte “Volksschädlingsordnung” vom 5. September 1939 weitete die Anwendung der Todesstrafe auf geringfügige Delikte wie Diebstahl oder Betrug aus. Außerdem sicherte die Verordnung, die vom Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung am 19. Februar 1939 erlassen wurde, den Anatomischen Instituten die Einlieferung von Opfern der NS-Verbrechen zu. Dass Hingerichtete, Kriegsgefangene und Euthanasieopfer in den Anatomischen Instituten zu einer Vielzahl verwendet wurden, war symptomatisch für die Universitäten im “Dritten Reich”.