Hinz sollte nach § 4 („Entfernung der nationalfeindlich eingestellten Kräfte“) des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums entlassen werden. Eine entsprechende Forderung erreichte den Universitätskurator und den Leiter des physikalischen Instituts am 24. Mai 1933 und führte zu einem universitätsinternen Verfahren. Mehrere Zeugen – Studenten, Professoren und Mitarbeiter des Instituts – wurden, wie die Vernehmungsprotokolle zeigen, zur politischen Vergangenheit Hinz‘ bis ins Jahr 1919 zurück befragt. Auch Hinz selbst wurde mehrmals einer Befragung unterzogen und mit den Beschuldigungen konfrontiert. Ihm wurde vorgeworfen aktives Mitglied der SPD gewesen zu sein, rechtsgesinnte Studenten schlecht behandelt, Propagandablätter an der Universität verteilt und 1919 Professor Johannes Stark, dem damaligen Leiter des Physikalischen Instituts, in einer Vollversammlung denunziert zu haben. Hinz bestritt diese Vorwürfe. Das Verfahren zog sich bis Juni 1933 hin, danach erfolgte auf Druck der NSDAP und der Studentenschaft die Entlassung Hinz‘ als Materialverwalter.