Gleichschaltung (1933 - 1935)

Profilierung (1936 - 1339)

Kriegseinsatz (1940 - 1945)

Die Literaturbestände der Instituts- und Seminarbibliotheken sind im Hinblick auf „schädliche und unerwünschte Druckschriften“ zu säubern

Im Rahmen der „Aktion wider den undeutschen Geist“ hatten am 10. Mai 1933 in vielen deutschen Universitätsstädten Bücherverbrennungen stattgefunden. Sie stellten letztlich auch das Signal zur „Säuberung“ der öffentlichen Bibliotheken dar.

Auch wenn die Universitätsbibliotheken während der NS-Zeit geringeren Restriktionen unterworfen waren als die übrigen öffentlichen Bibliotheken,  erfolgten auch hier Eingriffe in den Bestandsaufbau. Anhand einer „Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums“, die seit 1935 regelmäßig von der Reichsschrifttumskammer herausgegeben wurde, hatte die „Sekretierung“ zu erfolgen. Sie betraf sowohl die Literatur des „Marxismus, Kommunismus und Bolschewismus“ als auch die Werke von Emigranten, „Asphaltliteraten“, Pazifisten, jüdischen Autoren und vielen anderen.