Gleichschaltung (1933 - 1935)

Profilierung (1936 - 1339)

Kriegseinsatz (1940 - 1945)

Die Medizinische Fakultät verlangt die Schaffung eines außerplanmäßigen Lehrstuhls für Erblehre und Rassenhygiene

Erst mit der Einführung des Trimester an den Universitäten und der Verkürzung des Studiums der Medizin wurde die Rassenhygiene Teil der medizinischen Prüfungen. Die neue Studienordnung der Medizin von 1939 besagte, dass nun auch die Rassenhygiene im 10. Semester Teil des medizinischen Studiums und damit Teil der klinischen Prüfungen sein solle. Die Medizinische Fakultät in Greifswald versuchte 1939 diese Prüfung einem Mediziner anzuvertrauen, doch Günter Just als Biologe und Leiter des Instituts für Vererbungswissenschaft stellte im gleichen Jahr einen Antrag und versuchte, die Prüfungen für die Kliniker in Rassenhygiene in seine Hand zu bekommen.  Die Medizinische Fakultät widersprach und entgegnete, dass Prüfungen in Vererbungslehre, Rassenkunde und Bevölkerungspolitik nur von einem Mediziner ausgeführt werden dürfen.  Allerdings konnte die Fakultät keinen eigenen Vertreter stellen. Daher musste sie sich später damit einverstanden erklären, dass Just die Prüfungen im vorklinischen Bereich abhielt, während für die klinischen Prüfungen weiterhin ein Mediziner gesucht wurde. Schließlich erhielt Just auch die Genehmigung für die Abhaltung der klinischen Prüfungen.