Gleichschaltung (1933 - 1935)

Profilierung (1936 - 1339)

Kriegseinsatz (1940 - 1945)

Kriegswichtige Forschungen des Physikalischen Instituts

Die Rüstungsforschung in Deutschland hatte mit dem Ende des Ersten Weltkrieges und nach Abschluss des Versailler Friedensvertrages 1919, der die Rüstungsforschung in Deutschland verbot, offiziell aufgehört zu existieren.Allerdings führten Teile der Reichswehr im Rahmen einer sogenannten „schwarzen Rüstungsforschung“ weiterhin Forschungsaufträge aus. Auch die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft erklärte sich 1926 in einem stillen Abkommen mit der Reichswehr zur Durchführung von Rüstungsforschungen bereit.Nach 1933 und insbesondere mit der Verkündung des Vierjahresplans setzten verstärkt Bestrebungen der NS-Führung ein, “kriegswichtige“ Forschungen zentral zu koordinieren. Dabei war die Vergabe von Dringlichkeitsstufen („S“, „SS“ und seit 1942 als höchste „DE“) durch den Nachweis „staatspolitischer Wichtigkeit“ existentiell für die Forschungen an den Universitäten, sicherten sie doch Personal, Gelder und – speziell im Bereich der Rüstungsforschung - die Versorgung mit kontigentierten Mangelrohstoffen. Während die Vergabe der Dringlichkeitsstufen für Forschungen bis ca. 1943 hauptsächlich in den Händen der Wehrmacht gelegen hatte, verlagerte sich die Zuständigkeit mit der Reorganisation des Reichsforschungsrates (RFR) 1942 auf die dort neu geschaffene Kriegswirtschaftsstelle. Ihr oblagen nun die Vergabe der Dringlichkeitsstufen und die Versorgung mit Material und Rohstoffen. Die Bewilligung der Anträge erfolgte durch die „Fachspartenleiter“ im RFR, für die Fachsparte Physik waren Axel Hermann Kühn und seit 1943 Georg Graue die Entscheidungsträger. Der RFR konnte damit weitgehend autonom über die Erteilung von Forschungsaufträgen entscheiden; 1943 gingen täglich ca. 3000 Anträge bei ihm ein.