Gleichschaltung (1933 - 1935)

Profilierung (1936 - 1339)

Kriegseinsatz (1940 - 1945)

Mit dem Erlaß der Richtlinien zur Vereinheitlichung der Hochschulverwaltung findet die Gleichschaltung an der Universität ihren vorläufigen Abschluss

Diesen Regelungen vorangegangen war ein Erlass vom 28. Oktober 1933, der die preußischen Hochschulen nach dem Führer-und Gefolgschaftsprinzip organiseren sollte. Zusammen mit den reichsweiten Richtlinien von 1935, die den Oktobererlass präzisieren und endgültig das “Führerprinzip” durchsetzen sollten, fand nun der Prozess der Gleichschaltung an allen deutschen Universitäten seinen vorläufigen Abschluss. Im Ergebnis wurde die demokratische Selbstverwaltung der Universität zugunsten einer monokratischen und autoritären Struktur beseitigt. Das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unter Bernhard Rust fungierte als letzte administrative Entscheidungsinstanz, womit Organe der Universität de facto zu Organen des Ministeriums umfunktioniert wurden. Dennoch war dieses Regelwerk nur als Provisorium einer mehrmals angekündigten Hochschulreform gedacht. Die Ideen reichten von einer “politschen Universität” (Adolf Rein) bis hin zur Eingliederung der Fachhochschulen in die Universitäten nach dem Ideal der Einheit der Wissenschaft im Gegensatz zum “demokratisch-zersplitterten Spezialistentum”. Es blieb allerdings mit wenigen Ausnahmen bei Diskussionen, die mit Beginn des Krieges verstummten. Das Provisorium wurde damit zum dauerhaften Regelwerk.