Gleichschaltung (1933 - 1935)

Profilierung (1936 - 1339)

Kriegseinsatz (1940 - 1945)

Neue Richtlinie für das Studium der Rechtswissenschaft

Um das autoritäre Staatsystem NS-Deutschlands mit einer „legitimen“ Rechtsprechung zu verbinden, war es nötig das Justizwesen und das Studium des Rechts nach den Vorstellungen der NSDAP umzugestalten. Bereits 1934 wurde der Volksgerichtshof eingerichtet. Dieses Sondergericht sollte politische Straftaten (Hoch- und Landesverrat) ahnden. Zugleich wurde das unabhängige Rechtsystem institutionell sowohl auf staatlicher als auch auf akademischer Ebene sukzessive durch Entlassungen ausgehöhlt und mit systemtreueren Juristen besetzt. Diese Entwicklung dauerte nur wenige Jahre. 1936 wurde der Volksgerichtshof in ein „ordentliches Gericht“ umgewandelt, das vor allem in den Kriegsjahren zum Hauptinstrument des NS-Justizterrors werden sollte.