Gleichschaltung (1933 - 1935)

Profilierung (1936 - 1339)

Kriegseinsatz (1940 - 1945)

Rektor Karl Reschke lehnt Immatrikulationsgesuch einer “Halbjüdin” ab

Insbesondere nach den Nürnberger Gesetzen und den Durchführungsbestimmungen zwischen 1935 und 1939 wurden Juden, aber auch zum Teil “Mischlinge”, aus zahlreichen Lebensbereichen ausgeschlossen. An den Universitäten konnten “Halbjuden” in der Regel keine Gebührenerlasse und Stipendien erhalten. Seit Mai 1937 konnte es außerdem betroffenen Studenten verwehrt werden, an “Übungen und Praktika” teilzunehmen, “die rein persönlichen Charakter tragen” und keine Voraussetzungen für “die Zulassung zu Prüfungen” darstellten. Nach dem Pogrom vom 9./10. November 1938 verschärften sich die Einschränkungen drastisch; in der Regel wurde der Mehrzahl der sich bewerbenden “Mischlinge 1. Grades” eine Immatrikultion verwehrt. Allerdings bestimmte erst eine geheime Verordnung vom Januar 1940, dass Gesuche von “Mischlingen” um Aufnahme eines Studiums abzulehnen sind. In einem Schreiben vom 25. Oktober 1940 vom Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung heißt als Begründung, dass dadurch eine “allzu starke Anhäufung teilweise rassefremder Elemente an den Hochschulen” verhindert werden sollte. In einigen Ausnahmefällen blieb das Studium jüdischer “Mischlinge” erlaubt, so zum Beispiel für Kriegsteilnehmer.