Gleichschaltung (1933 - 1935)

Profilierung (1936 - 1339)

Kriegseinsatz (1940 - 1945)

Sämtliche Ausnahmegenehmigungen zur privaten wissenschaftlichen Arbeit in deutschen Hochschulinstituten und Bibliotheken werden Juden entzogen

Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums von 1933 hatte die erste Welle personeller Säuberungen an den deutschen Hochschulen eingeleitet. Davon waren „jüdisch versippte“ Hochschullehrer in hohem Maße betroffen. Einzelne Ausnahmeregelungen ermöglichten es jüdischen Beamten, im Amt zu bleiben. Das betraf zum Beispiel so genannte Frontkämpfer, die im Ersten Weltkrieg gedient hatten. Die Nürnberger Rassengesetze von 1935 hoben derartige Ausnahmeregelungen auf. Bis Ende 1936 erfolgten weitere Entlassungen und Versetzungen in den Ruhestand. Insgesamt waren an deutschen Universitäten etwa 16% der Hochschullehrer von rassisch oder politisch motivierten Säuberungen des Lehrkörpers betroffen.

Die Entziehung aller bis dahin noch gültigen Ausnahmeregelungen für jüdische Akademiker gehört in den Zusammenhang der Radikalisierung der antisemitischen Politik des NS-Regimes, die im November 1938 in reichsweiten Pogromen gegen die jüdische Bevölkerung und die erbarmungslose „Arisierung“ mündete. Die Verordnung des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung sollte die Vernichtung der Existenz  jüdischer Akademiker besiegeln.