Der Prozess der Gleichschaltung
Der „personellen Säuberung“ folgte die strukturelle Gleichschaltung der Hochschulen, die ab Herbst 1933 systematisch betrieben wurde. Die Gleichschaltung hatte tiefe Einschnitte in die korporative Autonomie von Universität und Fakultäten zur Folge. An die Universität wurden mehrere nationalsozialistische Aktivisten berufen oder versetzt, deren Karrieren befördert werden sollten. Auch der Aufbau des akademischen achwuchses wurde – insbesondere durch die Neuformulierung der Habilitationsordnung – zentral gesteuert. Ziel war die nachhaltige Umgestaltung der politischen usammensetzung des Lehrpersonals im nationalsozialistischen Sinne. In diesem Zusammenhang sind auch Veränderungen bei den Regeln zur Studienzulassung zu sehen. Dabei sollte zunächst die Umgestaltung der eimarer Hochschulverfassung nach dem „Führerprinzip“ wesentliche Dienste leisten. Die wichtigsten Erlasse datierten vom September 1933 und April 1935.