Josef Juncker
Namensform: Josef Josefovici
* 9 September 1889 Pitesti (Rumänien)
† 18. Oktober 1938 Bonn
Vater: Kaufmann und Grundbesitzer
Konfession: seit 1914 griechisch-orthodox
Nach Privatunterricht im Elternhaus und der Absolvierung evangelischer Gymnasien in Bukarest und Halle (Saale) studierte er alte Sprachen und legte 1913 die Reifeprüfung ab. Er studierte seit 1908 Rechtswissenschaften in Berlin und Leipzig. 1910/11 leistete er Wehrdienst in der rumänischen Armee und wurde 1913 zum Kriegsdienst eingezogen (Rumänien gegen Bulgarien). Als Kriegsfreiwilliger meldete er sich 1914 zum Leipziger Ulanenregiment. Er wurde 1915 eingebürgert und zum Vizewachtmeister befördert. Während eines Fronturlaubs legte Juncker in Leipzig die erste juristische Staatsprüfung ab. Er wechselte zur Feldartillerie und wurde in der Schlacht an der Somme 1916 verwundet. Nach dem Kriegsausbruch gegen Rumänien änderte er seinen Namen in Juncker. Zum Reserveoffizier befördert wurde Juncker 1917 und gleichzeitig zur Dolmetscherschule nach Berlin kommandiert. Nach der Entlassung aus dem Heeresdienst war er zunächst Privatgelehrter in Leipzig. An den mitteldeutschen Kämpfen gegen die Spartakisten nahm er als Zeitfreiwilliger teil. Mit einer Dissertation über eine spätmittelalterliche Gesetzsammlung wurde Juncker 1921 an der Universität Leipzig zum Dr. jur. promoviert. 1926 habilitierte er sich an der Universität Königsberg mit einer Schrift über Haftung und Prozessbegründung im altrömischen Rechtsgang. Juncker arbeitete danach für die Redaktion der Monumenta Germaniae Historica und nahm ab 1926 einen Lehrauftrag für Bürgerliches Recht, Zwangsvollstreckung und Konkurs, später für Römisches Recht, deutsches Bürgerliches Recht und Zivilprozess an der Universität Bonn wahr. Die Universität Greifswald berief Juncker im Oktober 1932 zum persönlichen ordentlichen Professor für Römisches und deutsches Bürgerliches Recht sowie Zivilprozessrecht. Im September 1934 setzte sich die Fakultät ausdrücklich dafür ein, Juncker trotz seiner jüdischen Abstammung ein planmäßiges Ordinariat zu übertragen. Im September 1935 wurde Juncker vom Lehramt beurlaubt und 1936 in den Ruhestand versetzt. Nachdem ihm 1938 ein undotierter Forschungsauftrag entzogen und damit der Zugang zu Bibliotheken und Archiven verwehrt wurde, tötete sich Juncker selbst.
O.: 1917/18 Vaterlandspartei, Organisation Escherich (Mitglied Nr. 51990)
Qu.: UAG PA 448 Juncker, K 734; R 4901/13267.