Fritz Klingmüller

Quelle: Archiv

* 8. September 1871 Strehlen (Schlesien) 
† 24. April 1939 Berlin
Vater: Kreistierarzt
Konfession: evangelisch, 1931 ausgetreten

Klingmüller studierte ab 1890 Rechtswissenschaften an den Universitäten Breslau und Halle. Den Vorbereitungsdienst absolvierte er in Berlin, das zweite Staatsexamen legte er 1899 ab und war danach Gerichtsassessor in Niesky. 1900 wurde er in Breslau mit einer Studie zur Deliktsfähigkeit juristischer Personen zum Dr. jur. promoviert. Bereits 1901 habilitierte er sich an der Universität Breslau für Römisches und Bürgerliches Recht mit einer Schrift „Über den Begriff des Rechtsgrundes“. 1907 wurde er zum nichtbeamteten außerordentlichen Professor ernannt, 1908 erhielt er einen besoldeten Lehrauftrag. 1910 folgte die Ernennung zum außerplanmäßigen verbeamteten Professor. Im selben Jahr veröffentlichte er eine Untersuchung über die Idee des Staatseigentums im römischen Reich. Beim Ausbruch des Ersten Weltkriegs meldete sich Klingmüller freiwillig zum Landsturm und diente an der Ostfront, zuletzt als Hauptmann (ausgezeichnet mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse). 1916 nahm er einen Ruf auf den Lehrstuhl für Bürgerliches und Römisches Recht an der Universität Greifswald an. Er konnte dem Ruf jedoch erst 1917 folgen, weil er im Lazarett behandelt wurde. In Greifswald positionierte sich Klingmüller öffentlich gegen rechtsextremistische und revisionistische Bestrebungen und bekannte sich ausdrücklich – und im Namen der Universität – zur Außenpolitik der Reichsregierung. Am 2. Mai 1933 wurde er als exponierter Demokrat gemeinsam mit Konrat Ziegler per Drahterlass beurlaubt und im Oktober 1933 entlassen (aufgrund § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, im Januar 1934 auf Bitten der Universität umgewandelt in § 6, was eine günstigere Regelung der Pension zur Folge hatte). Wissenschaftlich befasste sich Klingmüller mit zahlreichen Aspekten des Römischen und Bürgerlichen Rechts. Dabei vermischte er historische und dogmatische Ansätze und machte sie zum Beispiel für das Vereinsrecht und das Recht der Obligationen fruchtbar.

O.: keine Parteimitgliedschaft, engagiert in demokratischen Vereinen
Qu.: UAG PA 409 Klingmüller; Lübtow, Ulrich von: In Memoriam, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. 60, Romanistische Abteilung, 1940, S. 340–346.