Julius Lippmann

* 27. Dezember 1864 Danzig 
† 13. November 1934 Berlin (Autounfall)
Vater: Kantor
Konfession: evangelisch

Lippmann studierte Klassische Philologie, dann Rechtswissenschaften in Berlin. 1886 erhielt er eine Referendarstelle und arbeitete ab 1892 als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Stettin. Von 1919 bis 1930 war er Oberpräsident der Provinz Pommern. Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät erteilte ihm 1930 auf Antrag der Fakultät einen Lehrauftrag für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik. Im April 1933 verzichtete Lippmann auf die Ausübung seines Lehrauftrags und wurde am 2. Mai formal für die Dauer des Sommersemesters beurlaubt. Nachdem er den Fragebogen zum Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums erhielt, wurde er auf eigenen Antrag per Erlass vom 25. Juli 1933 vom Lehrauftrag entbunden.

O.: Zunächst Freisinniger, ab 1910 Fortschrittliche Volkspartei, zweiter stellvertretender Vorsitzender; 1900 Stadtverordneter Stettin, von 1908 bis zur Auflösung 1918 Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses; 1919 Abgeordneter der DDP in der Nationalversammlung.
Qu.: UAG K Nr. 886, Bl. 136, 170; Wikipedia.