Hans Dieter Freiherr von Gemmingen-Hornberg
* 18. August 1902 Neckarzimmern (Baden)
† nach 1944 in Osteuropa
Vater: Offizier, Fideikommisbesitzer
Konfession: evangelisch
Die Reifeprüfung legte von Gemmingen-Hornberg 1920 in Karlsruhe ab. Er studierte zunächst Musikwissenschaft und Philosophie, ab 1923 Rechtswissenschaft in München, Heidelberg und Göttingen. Ab 1927 war er Referendar in Karlsruhe und wurde mit einer Dissertation über den Status der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nach dem Handelsgesetzbuch promoviert. Danach arbeitete er u. a. als Staatsanwalt in Waldeshut und St. Blasien (Baden). 1929 wurde er Fakultätsassistent in Berlin, von 1930 bis 1934 war er nichtplanmäßiger Assistent an der Universität Greifswald. Hier habilitierte er sich 1931 mit der Studie „Die Rechtswidrigkeit des Versuchs“ für Strafrecht, Strafprozess und Rechtsphilosophie. 1933 profilierte er sich mit einer Huldigungsschrift für die NSDAP („Strafrecht im Geiste Adolf Hitlers“). Lehrstuhlvertretungen schlossen sich an: im Sommersemester 1934 war er in Bonn, im Sommersemester 1936 in Greifswald, vom Wintersemester 36/37 bis Sommersemester 38 in Halle tätig. Im Juli 1938 erhielt er an der Universität Halle ein persönliches Ordinariat, 1940 wurde er planmäßiger Ordinarius. 1939/40 leistete er Kriegsdienst in einer Landsturmeinheit und wurde zum Gefreiten befördert. 1943 erneut einberufen, gilt von Gemmingen-Hornberg seit 1944 als vermisst, 1949 wurde er für tot erklärt.
O.: Aufnahme in die NSDAP am 1. Mai 1933 (Mitglied Nr. 2 147 007), 1936 Politischer Leiter (Presseamtsleiter), 1933 Eintritt in die SA, 1935 NSKK
Qu.: UAH Rep. 6 Nr. 1407, UAH PA 6564 von Gemmingen-Hornberg; UAG K 183, Bl. 70 f.; UAG PA 2621 von Gemmingen.